Elektro- und Elektronikgeräte – Hinweis gemäß ElektroG
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Altgeräte können bei den kommunalen Sammelstellen oder bei entsprechenden Rücknahmestellen abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist.
Altgeräte können wertvolle Rohstoffe enthalten, die wiederverwertet werden können. Gleichzeitig können sie auch Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können.
Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.